Rechtsprechung
BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht - Hilfsbeweisantrag - Vorabbescheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 362
- StV 1996, 529
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90
Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95
a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431). - BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88
Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen - Überprüfung der …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95
a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (…NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431). - BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94
Verwerfung eines Antrags über Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens - …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95
a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431).
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02
Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne …
a) Die von der Nebenklägerin erhobene Verfahrensrüge, die Einholung eines weiteren aussagepsychologischen Gutachtens sei zu Unrecht abgelehnt worden, entspricht schon nicht den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da der Inhalt des schriftlichen Gutachtens der gehörten Sachverständigen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 85). - BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der …
Der Generalbundesanwalt hält die Rüge für unzulässig, weil der Revisionsführer das schriftliche Gutachten nicht mitgeteilt habe (so auch BGH NStZ-RR 1996, 362; BGH bei Sander NStZ-RR 2004, 2 f.). - EGMR, 01.02.2007 - 78041/01
Menschenrechte: Faires Verfahren bei möglicherweise überspannten Anforderungen an …
In seiner Entscheidung vom 5. März 1996 (5 StR 643/95, StV 1996, S. 529-530) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten, mit der er einen Verfahrensfehler geltend machte, als unzulässig nach § 344 Abs. 2 StPO.
- BGH, 25.06.2009 - 5 StR 215/09
Unzulässige Revision
Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptungen einer fehlenden Sachkunde des gehörten Sachverständigen und einer von diesem vorgeblich zugrunde gelegten unrichtigen Tatsachengrundlage verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362; bei Sander NStZ-RR 2004, 1, 2 f.; NStZ 2005, 582; StV 1999, 195;… Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 225). - BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung
Fehl geht im Hinblick auf § 261 StPO auch der - im übrigen unspezifizierte (vgl. BGH StV 1996, 529) - Hinweis, daß "sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen ergebe, daß dieser sämtliche Affekte nicht erfaßte..." . - BGH, 29.11.2016 - 3 StR 293/16
Verwerfung der Revision als unbegründet
Die Rüge, § 244 Abs. 6 StPO sei dadurch verletzt, dass drei Hilfsbeweisanträge erst im Urteil beschieden worden sind, obwohl der Verteidiger ihre Bescheidung "noch vor Urteilsverkündung' begehrt hatte, ist jedenfalls unbegründet, weil das Urteil auf dem etwaigen Gesetzesverstoß nicht beruht: Der Senat kann angesichts der rechtsfehlerfreien Ablehnungsbegründungen im Urteil einerseits und des diese nicht ansatzweise entkräftenden Revisionsvorbringens andererseits ausschließen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger das Landgericht zu weiteren Beweiserhebungen oder gar einer anderen Entscheidung in der Sache hätten veranlassen können, wenn sie noch vor dem Schluss der Beweisaufnahme von der Erfolglosigkeit der Anträge Kenntnis erlangt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - 5 StR 643/95, juris). - OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07
Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der …
Da der Vorwurf mangelnder Sachkunde durch die Verteidigerin insbesondere auf den Inhalt der vorläufigen Gutachten der gehörten Sachverständigen gestützt wird, hätte hier der Inhalt dieser Gutachten mitgeteilt werden müssen (vgl. BGH StV 1996, 529; NStZ 2001, 45).
Rechtsprechung
LG Hanau, 23.11.1995 - 1 Js 17766.6/94 I KLs 33/95, 1 Js 177666/94 I KLs 33/95 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 362